Die beiden Gemeinsamen Vertreter der RENA-Anleihen informieren darüber, dass sie in einer gemeinschaftlichen Initiative einen Antrag auf Einberufung einer Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der RENA GmbH i.l. an das Insolvenzgericht gestellt haben.
Die Gemeinsamen Vertreter sahen sich zu diesem Schritt veranlasst, da sie durch eine Gläubigergruppe, die derzeit an der Entwicklung eines Insolvenzplans arbeitet und einen erheblichen Teil der Anleiheforderungen auf sich vereint, darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass es in dem Insolvenzverfahren stark unterschiedliche Auffassungen zu der Frage gibt, ob die Entwicklung des Insolvenzplans gleichwertig mit dem Verkauf des Unternehmens als Möglichkeit zur Erzielung einer Wertaufholung für die Gläubiger weiterverfolgt werden soll.
Die Gemeinsamen Vertreter setzen sich mit dieser Initiative dafür ein, dass beide Optionen der Gläubigerversammlung – Verkauf des Unternehmens und Insolvenzplan – gleichermaßen und mit gleicher Intensität weiterverfolgt werden. Nur so ist es nach ihrer Auffassung möglich, im Wettbewerb zwischen diesen beiden Optionen die bestmögliche Gläubigerbefriedigung zu erreichen.
Die von den Gemeinsamen Vertretern unterbreiteten Beschlussvorschläge für die Gläubigerversammlung sehen daher vor, dass es nur nach vorheriger Zustimmung der Gläubigerversammlung und damit der Mehrheit aller Gläubiger möglich sein soll, die folgenden Handlungen im Insolvenzverfahren vorzunehmen:
1. Die Beendigung der Verhandlungen über den Insolvenzplan von Seiten der Eigenverwaltung;
2. den Verkauf von Vermögenswerten der RENA GmbH i.l. einzeln oder im Ganzen, sofern diese mindestens 25% des Wertes sämtlicher Vermögenswerte ausmachen und hierfür nicht ein Erlös erzielt wird, der den Gläubigern eine Insolvenzquote von 50% auf ihre Insolvenzforderungen sichern würde, und
3. den Abschluss von Verträgen mit Bietern für Vermögenswerte der RENA GmbH i.l., die deren Verkauf verhindern.
Hintergrund der Beschlussfassungen zu Ziffer 3 ist, sicherzustellen, dass keine Vorverträge geschlossen werden, die den fairen Wettbewerb zwischen den Bietern im Verkaufsprozess und den Initiatoren des Insolvenzplanes gefährden.
Schließlich schlagen die Gemeinsamen Vertreter vor, dass die Gläubigerversammlung eine Bekenntnis zum Insolvenzplan als mögliche Option der Gläubigerbefriedigung abgiebt.
Das zuständige Amtsgericht Villingen-Schwenningen als Insolvenzgericht hat die beantragte Gläubigerversammlung auf den 14. Januar 2015 um 14.30 Uhr einberufen. Die Gläubigerversammlung wird im Sitzungssaal 1 des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen, Niedere Str. 94, 78050 Villingen-Schwenningen, stattfinden.
Die Gemeinsamen Vertreter werden an dieser Gläubigerversammlung teilnehmen und beabsichtigen, für diese Beschlussvorschläge zu stimmen. Die Gläubigerinnen und Gläubiger der RENA-Anleihen sind berechtigt, an der Gläubigerversammlung persönlich teilzunehmen. Die Stimmrechte der Anleihe können allerdings nur nach §19 Abs. 3 SchVG allein die Gemeinsamen Vertreter der Anleihen gemeinschaftlich für sämtliche Gläubigerinnen und Gläubiger der jeweiligen Anleihen ausüben.
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RENA GmbH i.l: Gläubigerversammlung findet am 14.01.2015 auf Initiative der Gemeinsamen Vertreter statt
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