Die SOLON SE hat am 13. Dezember 2011 mitgeteilt, dass beim zuständigen Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt worden ist. Dies war notwendig, da sich die finanzielle Lage der Gesellschaft aufgrund der wirtschaftlichen Krise in der Solarbranche in den letzten Monaten dramatisch verschärft hat. Die bereits Ende Juli 2011 vermeldeten Gespräche zu einer einvernehmlichen Lösung mit Banken, Investoren und Bürgen bezüglich einer finanziellen Restrukturierung sind laut Unternehmensmeldung gescheitert. Die SOLON SE will laut eigenen Angaben nun die Möglichkeiten zur Restrukturierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nutzen.
Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) ist es für die Inhaber der Wandelanleihe der SOLON SE (ISIN DE0007471195) im Zuge des bevorstehenden Insolvenzverfahrens ratsam, sich zu organisieren, um eine bestmögliche Wahrung der Interessen der Wandelanleiheinhaber gegenüber der Gesellschaft und anderen Gläubigern zu gewährleisten. Trotz Anfrage seitens der SdK vor einigen Monaten hat die SOLON SE bisher gegenüber der SdK nur wenig Interesse an einer Mitwirkung der Wandelanleiheinhaber am Sanierungsprozess der Gesellschaft gezeigt. Daher muss mit Nachteilen für die Wandelanleiheinhaber im Rahmen des Restrukturierungsprozesses gerechnet werden, falls diese nicht geschlossen im Insolvenzverfahren auftreten.
Die SdK wird nach eigenen Angaben versuchen, den Sanierungsprozess aktiv zu begleiten und die Interessen der Anleiheinhaber auch auf einer eventuell zukünftig stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber vertreten. Ferner wird sich die SdK dafür einsetzen, dass ein unabhängiger Vertreter die Interessen der Wandelanleiheinhaber in einem eventuellen Gläubigerausschuss wahrnehmen wird.
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SdK rät Inhabern der Wandelanleihe der Solon SE zur Interessenbündelung
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