Die Beate Uhse AG bittet ihre Anleihegläubiger um Teilnahme an der zweiten Anleihegläubigerversammlung der Beate-Uhse Anleihe (ISIN: A12T1W) am 6. Juli 2016 oder um Vollmachtserteilung an einen Vertreter, um die Beschlussfähigkeit zu erreichen.
Wie angekündigt stehen die folgenden Beschlussvorschläge zur Abstimmung:
- Bestellung eines gemeinsamen Vertreters und
- Beschlussfassung über die Stundung der Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten.
Der Gesellschaft ist es wichtig, das notwendige Quorum von 25 % in dieser zweiten Anleihegläubigerversammlung zu erreichen, um so die Chance zu erhalten, mit der Stundung der Zinsen ein umfassendes finanzielles Restrukturierungkonzept der Beate Uhse AG erfolgreich umsetzen zu können.
Daher bekommt jeder Teilnehmer in Person oder dessen Vertreter einen attraktiven und namhaften Einkaufsgutschein für seine Teilnahme. Die Gutscheine können direkt mitgenommen und im Store oder Online-Shop eingelöst werden.
Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung sowie weitere Informationen sind unter beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html veröffentlicht.
www.restrukturierung-von-anleihen.com
![](/fileadmin/_processed_/f/d/csm_Liebscher_Marc_klein_ba1b7a5980.jpg)