Die Beate Uhse Aktiengesellschaft teilt mit, dass gestern in der ersten Anleihegläubigerversammlung der Beate-Uhse Anleihe (ISIN: A12T1W) das erforderliche Beschlussfähigkeitsquorum von 50% des ausstehenden Anleihenennbetrags nicht erreicht wurde. Es nahmen Anleihegläubiger teil, die Schuldverschreibungen in der Höhe von 12,52% der ausstehenden Schuldverschreibungen im Gesamtnennwert von 30 Mio. Euro vertreten.
Aus diesem Grund wird eine zweite Anleihegläubigerversammlung am 6. Juli 2016 stattfinden. Die Einladung wird am 10. Juni 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht. Für die zweite Anleihegläubigerversammlung liegt das erforderliche Quorum für die wesentlichen Beschlussfassungen im Zusammenhang mit der Unternehmenssanierung bei 25%.
Im Vorfeld der zweiten Anleihegläubigerversammlung wird den Anleihegläubigern das Sanierungsgutachten von Ernst & Young voraussichtlich bis 26. Juni 2016 gegen Unterzeichnung einer Haftungsbegrenzungsvereinbarung zur Verfügung gestellt. Wesentliche Bestandteile des Gutachtens sind die Ausführungen zur operativen und finanziellen Restrukturierung des Unternehmens einschließlich Aussagen zur Sanierungsfähigkeit.
Die Einladung zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin unter beate-uhse.ag/index.php/anleihe.html veröffentlicht. Auf dieser Internetseite erhalten die Anleihegläubiger auch weitere Informationen zu den Anleihegläubigerversammlungen.
Das Unternehmen Beate Uhse wurde 1946 gegründet und gehört mit seiner Marke Beate Uhse zu den Top 50 der wertvollsten Marken Deutschlands. Heute ist die Firma europaweit mit 470 Mitarbeitern in sieben Ländern aktiv und erzielte 2015 einen Umsatz von 128,8 Mio. Euro. Seit Mai 1999 ist die Aktie der Beate Uhse (XETRA:USE.DE) an der Frankfurter Börse gelistet.
www.restrukturierung-von-anleihen.com
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