Am 8. Juni 2016 soll in Hamburg eine Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger der Beate Uhse AG stattfinden. Die zur Abstimmung stehenden Punkte sind unter anderem eine Laufzeitverlängerung der Anleihe um fünf Jahre bis zum 09. Juli 2024, die Verringerung des Anleihezinses auf 2,0 % für drei Jahre und eine anschließende Anpassung der Verzinsung auf Basis des EBITDA der Beate Uhse-Gruppe sowie die Stundung der am 9. Juli 2016 fälligen Zinsen zunächst bis zum 31. März 2017. Die DIU e.V. - Deutsche Investoren Union wird diese Beschlussvorlagen - sofern nicht wesentliche Korrekturen zu Gunsten der Anleihegläubiger erfolgen - ablehnen. Dies begründet sich wie folgt:
1. Ausweislich der letzten vom Unternehmen veröffentlichten Abschlüsse zum 31. Dezember 2015 sind die Anleihegläubiger die einzigen Fremdkapitalgeber, Bankverbindlichkeiten hat die Beate Uhse AG keine. Aus diesem Grund ist es aus Sicht der DIU e.V. nicht hinzunehmen, dass die Anleihegläubiger jetzt gravierenden Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen sollen, ohne ihre Gläubigerposition besser absichern zu können. Im Gegenzug zu den angestrebten Änderungen fordert die DIU deshalb ein nachhaltiges Besicherungskonzept für die Anleihen, das die Besicherung mit den Rechten an der Marke "Beate Uhse" mit einschließt.
2. Weiterhin ist eine drastische Reduzierung des Zinssatzes ohne Wertaufholungspotential aus Sicht der DIU keinesfalls hinnehmbar. Die Anleiheinhaber müssen im Fall einer erfolgreichen Restrukturierung der Beate Uhse AG die Möglichkeit haben, sämtliche Zinsansprüche, auf die sie mit den jetzt vorgeschlagenen Änderungen verzichten sollen, aufzuholen.
3. Völlig inakzeptabel ist es aus Sicht der DIU e.V., dass das Unternehmen eine Anleihegläubigerversammlung am 08. Juni 2016 abhält, obwohl klar ist, dass bis dahin die Ergebnisse eines in Auftrag gegebenen IDWS6-Gutachtens noch gar nicht vorliegen und die Anleihegläubiger so gar keine Anhaltspunkte über die aktuelle Unternehmenssituation und -planung haben.
4. Die DIU e.V. erwartet von den Eigenkapitalgebern, insbesondere den Großaktionären, zudem die Zuführung von frischem Eigenkapital. Es kann nicht sein, dass die Anleihegläubiger jetzt für das jahrelange Versagen des Beate Uhse-Managements alleine Gerade stehen sollen.
Die DIU rät allen betroffenen Anleiheinhabern, die ihnen aus der Anleihe zustehenden Rechte wahrzunehmen und bietet allen Anleiheinhabern an, sie auf der am 08. Juni 2016 stattfindenden Gläubigerversammlung der Anleiheinhaber zu vertreten. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werden wir über einen kostenlosen Newsletter informieren für den Sie sich unter info@diuev.de registrieren können. Die DIU e.V. wird auch mit eigenen Anleihen auf der Gläubigerversammlung der Beate Uhse AG vertreten sein.
Weitere Informationen zur DIU und zur Mitgliedschaft finden Sie unter www.diuev.de.
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/
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