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eno energy GmbH: BOND MAGAZINE fordert fristgerechte Rückzahlung der Anleihe 2011/16 (WKN A1H3V5) samt Zinsen

Die eno energy GmbH hat am Morgen des 18.08.2015 kommuniziert, ihre Anleihe 2011/16 (WKN A1H3V5) um drei Jahre verlängern zu wollen. Zu diesem Zweck findet eine „Abstimmung ohne Gläubigerversammlung“ statt. Die Gesellschaft möchte die Anleihe zu gleichen Konditionen um drei Jahre verlängern (Kupon 7,375%). Weitere Tagesordnungspunkte sind nicht vorgesehen.

Der Anlass der Gläubigerversammlung ist nach Unternehmensangaben die Beschlussfassung über die Änderungen der Anleihebedingungen. Im Rahmen der umfassenden Neustrukturierung der Unternehmensfinanzierung soll laut eno das zukünftige Unternehmenswachstum gefestigt werden.

Doch noch am 03.07.2015 hat die Gesellschaft berichtet, das Geschäftsjahr 2014 mit „einer insgesamt positiven Bilanz und einigen Unternehmensrekorden abgeschlossen“ zu haben. Selbst im Lagebericht des Geschäftsberichtes ist kein Ort zu einer notwendigen Verlängerung der Anleihe zu finden.

Vielmehr heißt es im Lagebericht wörtlich: „Neben der Konsortialfinanzierung verfügt eno energy über alternative bzw. zusätzliche Möglichkeiten die Finanzmittelausstattung zu verbessern. Opportunitäten wären die Vereinbarung höherer sowie früherer Anzahlungen für die Projekte, eine Inanspruchnahme von Projektzwischenfinanzierungen oder das Einwerben von Eigenmitteln mit Hilfe Mezzaniner Finanzierungsformen. Weiterhin liegt es der eno energy nahe, das gegenwärtig günstige Marktumfeld mit dem Ziel zu nutzen, institutionellen Investoren ein Investitionsvehikel aufzusetzen. Hierfür bedient sich eno energy professioneller Partner.“

Doch eno energy ist bereits in der Vergangenheit am Kapitalmarkt negativ aufgefallen und hat gegen die ohnehin laxen Folgepflichten des Freiverkehrs der Börse Düsseldorf verstoßen. So hat eno 2014 das Folgerating und den Jahresabschluss jeweils zu spät, aber innerhalb der Nachfrist, geliefert. Der Regelwerksverstoß und die Nachfristsetzungen wurden jeweils wie in den AGB des Freiverkehrs der Börse Düsseldorf vorgesehen auf der Website bekannt gemacht.

Das Ergebnis der Kommunikation und der Einberufung der Gläubigerversammlung lässt sich im Anleihekurs deutlich ablesen. Am 17.08.2015 wurde der Schlusskurs mit 89,001% festgestellt und fiel in den darauf folgenden Tagen auf zuletzt 68,30% (Börse Berlin).

Creditreform Rating hat im Rahmen des Monitorings das Unternehmensrating der eno energy GmbH am 21.08.2015 von B mit dem Zusatz „watch“ versehen. Hintergrund ist die vom Unternehmen geplante Änderung der Anleihebedingungen hinsichtlich einer Laufzeitverlängerung um drei Jahre. Dies würde eine Restrukturierung der Anleihe darstellen. Die eno energy GmbH führt hierzu vom 04.09.2015 bis zum 10.09.2015 eine Abstimmung ohne Gläubigerversammlung durch. Das Rating wird in diesem Zusammenhang aktuell überprüft. Eine Verlängerung der Anleihe mit einem Kupon von 7,375% erscheint daher doch sehr opportunistisch.

eno energy hat laut Jahresabschluss zum 31.12.2014 Anleihen im Volumen von 10,671 Mio. Euro ausstehen. Dem gegenüber steht für das Jahr 2014 ein Jahresüberschuss von 2,33 Mio. Euro, für 2013 ein Jahresüberschuss von 2,34 Mio. Euro und für 2012 ein Jahresüberschuss von 5,27 Mio. Euro.

Fazit:
Das Management der eno energy GmbH hat die Anleihebedingungen selbst, mit seinen Beratern, erarbeitet. Ein Verstoß gegen die eigenen Anleihebedingungen sollten Anleger nicht hinnehmen, zumal die Gesellschaft nach eigenem Bekunden über „alternative bzw. zusätzliche Möglichkeiten“ verfügt, die Finanzmittelausstattung zu verbessern. Die Gesellschaft ist zudem, wenn man den kommunizierten Zahlen Glauben schenkt, deutlich profitabel.

Grundsätzlich ist es nicht akzeptabel, dass Anleiheemittenten, denen es angeblich gut geht, ihre Anleihe nicht fristgerecht zurückzahlen.

Das BOND MAGAZINE fordert daher die fristgerechte Rückzahlung der eno energy-Anleihe 2011/16 samt Zinsen. Die Gläubigerversammlung ist abzusagen.

Alle Anleiheemittenten, die zu einer Gläubigerversammlung einladen, sollten zudem ein Sanierungsgutachten nach IDW S6-Standard veröffentlichen.


Lesen Sie zur Entwicklung bei eno ernergy auch den Kommentar von Rechtsanwalt Tibet Neusel: „Zahlen rauf, Anleihe runter – eno energy will Anleihe verlängern“.

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