Am 23. September 2016 wurden Stephen Leonard Conn und Jonathan Avery-Gee vom Obersten Gerichtshof in England zu Verwaltern der EHL ernannt. Das Gericht bestätigte dabei, dass das Zentrum der Hauptinteressen der Enterprise Holdings Limited sich nunmehr im Vereinigten Königreich von England befindet.
Die Aufgabe der Verwalter ist die Vermögenswerte der EHL zu schützen und es ist ihre Pflicht im besten Interesse aller Gläubiger zu agieren. Angesichts der gegenläufigen Interessen, die möglicherweise einen Angriff auf die Vermögenswerte der EHL darstellen, werden keine Zahlungen an jedwede Gläubiger oder Anspruchsteller geleistet, solange die Verwalter ihre Untersuchungen bezüglich der Insolvenz der EHL durchführen und festlegen, welche Schritte ergriffen werden können um das maximale Ergebnis zugunsten aller Gläubiger zu realisieren. Das umfasst sämtliche fälligen und zukünftig fälligen Zinszahlungen an die Anleihegläubiger der EHL.
In den kommenden Tagen wird eine weitere Pressemitteilung mit Details für alle Gläubiger hinsichtlich der Weiterführung der EHL veröffentlicht.
In der Zwischenzeit können Anleihegläubiger ihre Fragen (in englischer Sprache zum Zwecke der rascheren Beantwortung) direkt an die Email Adresse ehlbondholders@cg-recovery.com senden. Die Verwalter werden darauf umgehend antworten.
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/
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