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Gebr. Sanders: Abstimmung ohne Versammlung war nicht beschlussfähig

Zweite Gläubigerversammlung der Gebr. Sanders-Anleihe 2013/18 am 24. Januar 2017

Die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche, hat bekannt gegeben, dass die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger betreffend die 8,75% auf den Inhaber lautenden  22 Mio. Euro Schuldverschreibungen 2013/2018 (ISIN: DE000A1X3MD9 / WKN: A1X3MD), die im Zeitraum vom 29. Dezember 2016 bis 2. Januar 2017 erfolgte, nicht die erforderliche Beteiligung von mindestens 50% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen aufweisen konnte und daher nicht beschlussfähig war.

Aus diesem Grund beruft die Gebr. Sanders GmbH & Co. KG für den 24. Januar 2017 in Bramsche eine zweite Anleihegläubigerversammlung ein, die in Form einer Präsenzveranstaltung durchgeführt wird. Im Rahmen dieser zweiten Anleihegläubigerversammlung soll der bereits im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung zur Abstimmung gestellte Beschlussvorschlag zur Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Vornahme von Maßnahmen zur Durchführung etwa erforderlicher Restrukturierungsmaßnahmen betreffend die Gebr. Sanders Anleihe 2013/2018 erneut zur Abstimmung gestellt werden.

Im Hinblick auf den vorgenannten Beschlussvorschlag zur Ermächtigung des gemeinsamen Vertreters wird die zweite Anleihegläubigerversammlung am 24. Januar 2017 beschlussfähig sein, wenn die Anwesenden mindestens 25 % der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Gebr. Sanders GmbH & Co. KG, Bramsche.

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