YAML | Example "3col_advanced"
Anzeige

Anzeige
Anzeige
Anzeige

GEWA 5 to 1: Rödl lädt zu Anleihegläubigerversammlung ein, die Fristen des SchVG und der Anleihebedingungen sind jedoch nicht erfüllt

Endlich hat die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuerberatungsgesellschaft zu einer Anleihegläubigerversammlung betreffend die GEWA 5 to 1 GmbH & Co.KG-Anleihe 2014/18 (ISIN DE000A1YC7Y7) eingeladen. Diese soll am 25. April 2017 in Fellbach stattfinden. Die Tagesordnung sieht vor, dass die Rödl Treuhand Hamburg GmbH ermächtigt wird, die Verwertung einzuleiten. Offensichtlich liegen zwei „Letter of Intent“ vor, über die abgestimmt werden soll. Nähere Details hierzu wurden jedoch nicht genannt.

Doch es ist fraglich, ob die Einberufungsfristen nach dem Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz, SchVG) sowie nach den Anleihebedingungen überhaupt erfüllt sind.

Laut Einladung der Rödl Treuhand Hamburg GmbH soll die Anleihegläubigerversammlung am 25. April 2017 stattfinden, die Anmeldung muss bis zum 24. April 2017 erfolgen.

Die Einladung wurde am 13. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht und angeblich am 10. April 2017 auf der Website der Emittentin.

Gesetzlich sind die folgenden Fristen vorgesehen:

§ 10
(1)SchVG: Die Gläubigerversammlung ist mindestens 14 Tage vor dem Tag der Versammlung einzuberufen.
§ 10
(2) SchVG: Sehen die Anleihebedingungen vor, dass die Teilnahme an der Gläubigerversammlung oder die Ausübung der Stimmrechte davon abhängig ist, dass sich die Gläubiger vor der Versammlung anmelden, so tritt für die Berechnung der Einberufungsfrist an die Stelle des Tages der Versammlung der Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Gläubiger vor der Versammlung anmelden müssen. Die Anmeldung muss unter der in der Bekanntmachung der Einberufung mitgeteilten Adresse spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung zugehen.

Die Anleihebedingungen (§11 I des Wertpapierprospektes) sehen folgende Fristen für Mitteilungen vor: „Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen der Emittentin erfolgen, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, durch elektronische Publikation auf der Internetseite der Emittentin (www.gewa-tower.de/anleihe). Jede Mitteilung gilt am dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt.“


Eine Frist von 14 Tagen für die Einladung zur Anleihegläubigerversammlung ist somit nicht erreicht. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte erst am 13. April 2017. Auch mit der Veröffentlichung der Einladung auf der Website des Unternehmens ist die Frist klar verfehlt, denn sie gilt laut § 11 I Wertpapierprospekt „am dritten Tag nach dem Tag der Veröffentlichung als wirksam erfolgt“.

Auf diesen formalen Mangel weist auch die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB auf der Website http://achtunganleihe.de/ hin.

http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/   (Foto: © Falko Bozicevic)


Restrukturierung von Anleihen

Umsetzung der Restrukturierung setzt insbesondere noch die Zustimmung der finanzierenden Banken voraus

Die Ekosem-Agrar AG, deutsche Holding­gesell­schaft der auf Milch­pro­duktion in Russ­land aus­gerich­teten Unter­nehmens­gruppe EkoNiva, informiert…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Geschäfts­führung der M Objekt Real Estate Holding GmbH & Co. KG (MOREH), hat den letzten Jahres­abschluss für das Jahr 2020 veröffentlicht. Die…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Der Vorstand der Noratis AG hat bekannt gegeben, dass er mit Zu­stimmung des Aufsichts­rats be­schlossen hat, den Gläubigern der 50 Mio. Euro 5,50%…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Geschäfts­führung der Solarnative GmbH hat heute entschieden, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz­verfahrens beim zuständigen…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen

Keine Widersprüche zu Protokoll und somit keine Anfechtungsklagen gegen die Beschlüsse zu erwarten

Die Anleihegläubiger der Ekosem-Agrar AG, deutsche Holding­gesell­schaft der auf Milch­produktion in Russland ausgerichteten Unter­nehmens­gruppe…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen

Anlegervertreter begrüßen das Ende eines Selbstbereicherungssystems

Einer der umstrittensten Insolvenz­vorgänge Deutschlands findet endlich ein Ende: Die Novalumen GmbH, die - angeblich - im Gläubiger­interesse…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Schlote Holding GmbH hat bekannt gegeben, dass die heutige 2. Gläubiger­versammlung der Inhaber der Anleihe 2019/2024 (WKN A2YN25, ISIN…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen

Quorum erreicht

Die Schlote Holding GmbH hat Gegen­anträge der SdK Schutz­gemeinschaft der Kapital­anleger e.V. zu ihren Beschluss­vorschlägen für die 2.…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Ekosem-Agrar AG plant die erneute Restrukturierung ihrer Anleihen. Die geplanten Maßnahmen umfassen im Wesentlichen den Verkauf und die…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Huber Automotive AG hat bekannt gegeben, dass die Inhaber der bis zu 25 Mio. Euro 6,00% Anleihe 2019/2024 (WKN A2TR43, ISIN: DE000A2TR430) im…
Weiterlesen
Anzeige

Neue Ausgabe jetzt online!