Die Anleihe der insolventen Golden Gate GmbH ist im frühen Handel deutlich gefallen, konnte sich im Tagesverlauf aber wieder erholen. Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) hatte am 13.04.2017 in ihrem Newsletter berichtet, dass der Treuhänder, die Rechtsanwaltskanzlei Mayrhofer + Partner, am 20.02.2017 für die von der Golden Gate Leipzig GmbH gehaltenen Immobilie einen Antrag auf Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht in Leipzig gestellt hat. Das Amtsgericht Leipzig hatte diesem Antrag am 15.03.2017 stattgegeben.
Hintergrund: Das von der Golden Gate Leipzig gehaltene ehemalige Bundeswehrkrankenhaus dient als Sicherheit für Golden Gate-Anleihe. Im Rahmen der Gläubigerversammlung am 12.01.2015 wurde beschlossen, dass der Treuhänder nicht verpflichtet ist, die Verwertung der Sicherheiten bis zum 31.12.2016 einzuleiten, da eine bestmögliche Verwertung im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht zu erwarten war.
Offensichtlich konnte das Objekt bislang nicht verkauft werden, so dass der Treuhänder die Zwangsversteigerung einleiten musste, da die Frist mittlerweile verstrichen ist. Nach Einschätzung der Redaktion wäre es u.U. sinnvoll gewesen, eine weitere Anleihegläubigerversammlung einzuberufen, um den Treuhänder auch weiterhin von der Verpflichtung zu entbinden, die Zwangsverwertung einzuleiten.
Zudem ist es außerordentlich ärgerlich, dass Anleihegläubiger von der Einleitung der Zwangsverwertung erst aus dem Newsletter der SdK erfahren haben. Hier wäre es sinnvoll gewesen, wenn der Insolvenzverwalter oder der gemeinsame Vertreter über die Entwicklung informiert hätten.
Der Insolvenzverwalter Axel W. Bierbach hat darauf hingewiesen, dass am 05.04.2017 im nächsten Sachstandsbericht ausführlich über die Entwicklung informiert wird.
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/
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