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Huber Automotive AG: Abstimmung ohne Versammlung nicht beschlussfähig, Einberufung einer zweiten Gläubiger-versammlung-

Der Vorstand der Huber Automotive AG teilt im Hinblick auf die am 18. März 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung betreffend die durch die Gesellschaft begebene bis zu 25 Mio. Euro 6,00% Anleihe 2019/2024 (ISIN: DE000A2TR430) mit, dass das für die Beschlussfähigkeit erforderliche Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens 10,23 Mio. Euro) nicht gegeben war und somit durch die Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG kein Beschluss gefasst wurde. Nach den Feststellungen des Abstimmungsleiters wurden insgesamt für Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von 7,412 Mio. Euro eine gleichlautende Anzahl an Stimmen abgegeben. Die Gesellschaft wird umgehend eine Gläubigerversammlung in Form einer Präsenzversammlung einberufen, für deren Beschlussfähigkeit dann gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SchVG ein Quorum von mindestens 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen (d. h. Schuldverschreibungen im Nominalbetrag von mindestens 5,115 Mio. Euro) ausreicht.

www.fixed-income.org 
Foto: © Huber Automotive


 

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