Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. lehnt die Beschlussvorlage der Huber Automotive AG ab fordert in ihrem Gegenantrag zur zweiten Gläubigerversammlung die Rückzahlung der Anleihe 2019/24 (WKN A2TR43, ISIN DE000A2TR430) zum 16.10.2024.
Bemängelt wird eine ungenügende Transparenz und dass keine testierten Jahresabschlüsse für die letzten Geschäftsjahre vorliegen sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen.
In einer Stellungnahme erläutert der Vorstand der Huber Automotive AG, weshalb keine testierten Jahresabschlüsse vorliegen sowie die möglichen Auswirkungen des Gegenantrags auf die Gesellschaft und den Geschäftsbetrieb.
Sowohl der Gegenantrag als auch die Stellungnahme des Vorstands Martin Huber können auf der Website des Unternehmens unter www.huber-automotive.com in der Rubrik „Investor Relations“ -> „Anleihe“ abgerufen werden.
Die zweite Gläubigerversammlung findet am 3. Mai 2024 um 14:00 Uhr (MEZ) in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Industrie- und Businesspark 213, 73347 Mühlhausen im Täle, statt. Anleihegläubiger sollten persönlich teilnehmen oder sich vertreten lassen.
Alle Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind ebenfalls auf der Website der Huber Automotive AG zu finden.
www.fixed-income.org
Foto: © Huber Automotive AG
Huber Automotive: Gegenantrag der SdK und Stellungnahme des Vorstands
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