Die Karlie Group GmbH gibt bekannt, dass einer der beiden Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaft Karlie Flamingo Belgium Holding B.V.B.A. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens dieser Tochtergesellschaft wegen Überschuldung gestellt hat. Sowohl die Berater der Emittentin als auch der zweite Geschäftsführer der Karlie Flamingo Belgium Holding B.V.B.A. sind derzeit der Auffassung, dass keine Insolvenzantragspflicht erkennbar ist. Aktuell wird geprüft, ob gegen den Antrag vorgegangen werden kann. Die Karlie Flamingo Belgium Holding B.V.B.A. ist die Zwischenholding für die operative Konzerngesellschaft in Belgien. Die operative Konzerngesellschaft in Belgien stellt einen wesentlichen Vermögenswert der Karlie Group GmbH dar, so dass wesentliche negative Auswirkungen auf die Vermögenslage der Emittentin zu erwarten sind, falls der Insolvenzantrag nicht zurückgenommen oder abgelehnt wird. Aus heutiger Sicht werden für das operative Geschäft in Deutschland keine wesentlichen Auswirkungen erwartet, solange der operative Betrieb in Belgien weiterhin aufrechterhalten wird.
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