Die für den 9. Mai 2016 vorgesehene Gläubigerversammlung der Karlie Group GmbH ist nicht beschlussfähig. Das vom Schuldverschreibungsgesetz geforderte Quorum von 50% der ausstehenden Anleihen im Nominalwert von 6,756 Mio. Euro wurde nicht erreicht. Hierfür wäre die Anmeldung von Anleihen im Nominalwert von 3,326 Mio. Euro erforderlich gewesen. Zur ersten Gläubigerversammlung sind gut 37% bzw. Anleihen von im Nominalwert mehr als 2,6 Mio. Euro angemeldet worden.
Die zweite Gläubigerversammlung findet am 30. Mai 2016 statt. Die Einladung hierzu wird in den nächsten Tagen im Bundesanzeiger veröffentlicht. Das erforderliche Quorum beträgt dann 25 % der ausstehenden Anleihen. Angesichts der für eine erste Gläubigerversammlung außerordentlich guten Anmeldung von Anleihegläubigern geht die Gesellschaft davon aus, dass das Quorum für die zweite Gläubigerversammlung erreicht wird.
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