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Laurèl GmbH: Einberufung der 2. Anleihegläubigerversammlung für den 14. November 2016

Erste Anleihegläubigerversammlung aufgrund zu geringer Präsenz nicht beschlussfähig

Die Laurèl GmbH beruft die 2. Anleihegläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8) ein, die am 14. November 2016 in Aschheim bei München stattfinden soll. Diese 2. Versammlung ist erforderlich, da bei der heutigen 1. Versammlung das für die Beschlussfähigkeit notwendige Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde.

Die Anleihegläubiger sollen am 14. November 2016 insbesondere über eine Herabsetzung der Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22% ihres Nennwerts, den Verzicht auf die Verzinsung der Laurèl-Anleihe für den Zeitraum ab dem 1. September 2016 (einschließlich), die Stundung der am 16. November 2016 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2017 sowie die vorzeitige Rückzahlung der Hauptforderung des herabgesetzten Nennwerts der Laurèl-Anleihe abstimmen. Für die Beschlussfähigkeit der 2. Anleihegläubigerversammlung ist eine Anwesenheit von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich.

Die Einladung zur 2. Anleihegläubigerversammlung wird am Dienstag, 18. Oktober 2016 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Laurèl GmbH (http://brand.laurel.de/de/invest.php) veröffentlicht.

http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/



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