Das Amtsgericht München - Insolvenzgericht - hat mit Beschluss vom 1. Februar 2017 (Az. 1503 IN 3389/16) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Laurèl GmbH eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.
Der vorläufige Sachwalter Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Gerloff aus der Sozietät GERLOFF LIEBLER Rechtsanwälte hat sich in seinem Gutachten für die Fortführung des Sanierungsverfahrens in Eigenverwaltung ausgesprochen. Das Insolvenzgericht ist ihm gefolgt und hat Herrn Dr. Gerloff zum Sachwalter bestellt.
Der Geschäftsführer der Laurèl GmbH wird in der Eigenverwaltung weiterhin durch den Sanierungsexperten Dr. Jörg Nerlich, Partner der Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, in seiner Funktion als Generalbevollmächtigter unterstützt.
Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs der Laurèl GmbH in Eigenverwaltung wie geplant fortgesetzt werden.
Im von dem M&A-Berater One Square Advisors durchgeführten Verkaufsprozess haben mehrere Investoren Angebote abgeben. Darüber hinaus liegt zusätzlich ein Insolvenzplanangebot aus dem Gläubigerkreis vor. Eine finale Entscheidung zwischen den M&A-Angeboten und dem Insolvenzplan wird vom Gläubigerausschuss innerhalb der nächsten 10 bis 14 Tage getroffen werden.
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