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Laurèl GmbH: Zweite Anleihegläubigerversammlung findet am 14. November statt

Anleihegläubiger die selbst nicht teilnehmen können, sollten eine Vollmacht erteilen

Die Laurèl GmbH beruft die 2. Anleihegläubigerversammlung für die Unternehmensanleihe 2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8) ein, die am 14. November 2016 in Aschheim bei München stattfinden soll. Diese 2. Versammlung ist erforderlich, da bei der heutigen 1. Versammlung das für die Beschlussfähigkeit notwendige Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde.

Die Anleihegläubiger sollen am 14. November 2016 insbesondere über eine Herabsetzung der Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22% ihres Nennwerts, den Verzicht auf die Verzinsung der Laurèl-Anleihe für den Zeitraum ab dem 1. September 2016 (einschließlich), die Stundung der am 16. November 2016 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2017 sowie die vorzeitige Rückzahlung der Hauptforderung des herabgesetzten Nennwerts der Laurèl-Anleihe abstimmen. Für die Beschlussfähigkeit der 2. Anleihegläubigerversammlung ist eine Anwesenheit von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich.

Hintergrund:

Die Laurèl GmbH, die LFH GmbH (Alleingesellschafterin der Laurèl GmbH) und die Shenzhen Oriental Fashion Asset Management Co., Ltd. haben ein Binding Term Sheet abgeschlossen, mit dem sich Shenzhen Oriental verpflichtet hat, unter bestimmten aufschiebenden Bedingungen sämtliche Geschäftsanteile an der Emittentin von der LFH über einen von ihr gegründeten und verwalteten Fonds zu erwerben.

Shenzhen Oriental hat den Erwerb der Geschäftsanteile an der Laurèl GmbH u.a. unter die Bedingungen gestellt, dass die Anleihegläubiger eine Herabsetzung der Hauptforderung der Laurèl-Anleihe auf 22% ihres Nennwerts, den Verzicht auf die Verzinsung der Laurèl-Anleihe für den Zeitraum ab dem 1. September 2016 (einschließlich), die Stundung der am 16. November 2016 fälligen Zinsen bis zum 30. Juni 2017 sowie die vorzeitige Rückzahlung der Hauptforderung des herabgesetzten Nennwerts der Laurèl-Anleihe beschließen. Die Mittel für die vorzeitige Rückführung der reduzierten Anleihe sollen der Laurèl GmbH von einem institutionellen Fremdkapitalgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Emittentin befindet sich im fortgeschrittenen Stadium der Verhandlungen.

Der Einstieg eines strategischen Investors ist zwingend erforderlich, um die Sanierungsfähigkeit der Laurèl GmbH zu gewährleisten. Auf Basis des vorläufigen, ungeprüften Jahresabschlusses 2015/2016 (Stichtag: 30. April 2016) erzielte das Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 36,5 Mio. Euro (Vorjahr: 40,8 Mio. Euro). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag bei -2,4 Mio. Euro nach -2,0 Mio. Euro im Vorjahr. Aufgrund des außerordentlichen Ergebnisses infolge des Verkaufs der Markenrechte für die Volksrepublik China betrug das Jahresergebnis 1,1 Mio. Euro, nachdem im Vorjahr ein Jahresfehlbetrag von -4,5 Mio. Euro zu verzeichnen war. Das Eigenkapital belief sich zum 30. April 2016 auf 0,3 Mio. Euro (30. April 2015: -0,8 Mio. Euro). Das Guthaben bei Kreditinstituten lag zum 30. April 2016 bei 7,7 Mio. Euro. Aufgrund saisonaler Inanspruchnahme von Working Capital und aufgelaufener Verluste verringerte sich das Guthaben zum 31. August 2016 auf 3,3 Mio. Euro.

Anleihegläubiger, die selbst nicht an der zweiten Gläubigerversammlung am 14. November in Aschheim bei München teilnehmen können, sollten sich vertreten lassen. Gerne können Sie auch uns eine Vollmacht ausstellen, wir üben Ihr Stimmrecht aus. Formulare (Vollmacht unter Hinterlegungsbescheinigung) können unter


http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/

heruntergeladen werden.

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