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Nach den Gläubigerversammlungen der German Pellets GmbH: Gemeinsames rechtliches Vorgehen gegen Familie Leibold in Vorbereitung

von Dr. Wolfgang Schirp, Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB, Berlin

Leider lässt es sich nicht beschönigen: Aus dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der German Pellets GmbH haben Anleihe- und Genussrechtsgläubiger – wenn überhaupt – nur noch eine minimale Rückzahlung zu erwarten. Ihr Geld ist verloren. Somit waren die Gläubigerversammlungen der letzten Woche in Schwerin auch nur sehr spärlich besucht. Offensichtlich hatte sich unter den Anlegern bereits flächendeckende Hoffnungslosigkeit ausgebreitet angesichts der erwarteten sehr niedrigen Insolvenzquote.

Formell wurden auf allen vier Versammlungen der Anleihe- und Genussscheingläubiger (7,25% Anleihe 2011/2016 (WKN A1H3J6), 7,25% Anleihe 2013/2018 (WKN A1TNAP), 7,25% Anleihe 2014/2019 (WKN A13R5N), 8% Genussscheine (WKN A141BE)) gemeinsame Vertreter gewählt. Diese haben nun im laufenden Insolvenzverfahren die Aufgabe, die Anleger der jeweiligen Anleihe/des Genussrechtes zu vertreten – auch wenn so gut wie keine Quote zu erwarten ist.

Doch trotz der ernüchternden Masseunzulänglichkeit bleibt ein Hoffnungsschimmer: Nach den eigenen Worten der Insolvenzverwalterin handele es sich im Fall German Pellets um eine „Kriminalinsolvenz“. Tatsächlich ist es schon atemberaubend, mit welcher Dreistigkeit die Leibolds vorgegangen sind. Und genau aus diesem Umstand ergibt sich eine Handlungsmöglichkeit. Die Kanzlei Schirp Neusel & Partner organisiert ein gemeinsames Vorgehen gegen die Familie Leibold, dem auch Sie sich anschließen können.

Warum Sie aus dem Insolvenzverfahren kein Geld erhalten werden
Die Leibolds haben es geschafft, einen atemberaubenden Schuldenberg anzuhäufen. Die Insolvenzverwalterin schätzt die Gesamtschulden auf 480 Mio. Euro. Hiervon entfallen 270,4 Mio. Euro auf die drei Anleihen sowie die Genussrechte-Emission, mit denen Geld von privaten Investoren eingesammelt wurde – also von Ihnen.

Diesen riesigen Schulden steht nach heutigem Sachstand eine freie, für die Gläubiger verfügbare Masse von nur 4,4 Mio. Euro gegenüber. Das ist weniger als 1% des Schuldenstandes! Und hiervon müssen zudem noch die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen werden. Sie können sich selbst ausrechnen, dass für Sie nichts übrigbleiben wird.

Warum die Insolvenzverwalterin von einer „Kriminalinsolvenz“ spricht
Die Leibolds sind mit beispielloser Dreistigkeit vorgegangen. Ein Betrag von ca. 203 Mio. Euro ist als Darlehen an Drittgesellschaften weitergereicht worden, die größtenteils im persönlichen Besitz der Familie Leibold standen (insbesondere PELE Holding/PELE Privatstiftung in Wien und KAGO Wärmesysteme). Dieses Geld ist dem Einflussbereich der deutschen German Pellets-Gruppe endgültig entzogen worden und in die private Verfügung der Familie Leibold übergegangen. Auch die US-Aktivitäten, in denen angeblich die Zukunft der German Pellets-Gruppe liegen sollte, sind in Wahrheit Tochtergesellschaften der PELE Holding und ebenfalls dem Einflussbereich der deutschen Anleger entzogen. Man kann von zwei Geldkreisläufen sprechen: Dem deutschen Geldkreislauf, in dem das Geld eingesammelt wurde und dem österreichisch-amerikanischen Geldkreislauf, der den Leibolds gehört und in dem das Geld investiert wurde. Oder anders gesagt: Auf der deutschen Seite sind die Schulden geblieben während sich die Leibolds die Investitionen selbst zunutze gemacht haben.

In der Endphase ihres Imperiums haben die Leibolds zudem Maßnahmen getroffen, die man geradezu als Verhöhnung der Anleger deuten kann. So ist das große belgische Kraftwerk in Langerlo, das mit staatlichen Subventionen von Kohlebetrieb auf den Betrieb mit Pellets umgestellt werden sollte, unmittelbar nach dem Erwerb durch die German Pellets-Gruppe in eine Leibold-eigene Firma überführt worden. Diese Firma trägt den entlarvenden Namen „B Clever“. Offenbar hielt man sich im Hause Leibold für besonders schlau und konnte nicht widerstehen, dies auch im Firmennamen zum Ausdruck zu bringen. Angesichts all dessen ist das harsche Urteil der Insolvenzverwalterin gut nachvollziehbar und der Ausdruck „Kriminalinsolvenz“ scheint mehr als berechtigt.

Gemeinsames Vorgehen der Anleger gegen Leibold

Die Anleger haben jetzt zwei Möglichkeiten: Man kann sich das alles gefallen lassen und die Hände in den Schoß legen. Oder man kann energisch gegen die Schädiger vorgehen. Dies ist die Familie Leibold, insbesondere Peter Leibold.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits, was ausdrücklich zu begrüßen ist. Allerdings führt eine strafrechtliche Verfolgung der Leibolds noch nicht zu einem Geldrückfluss bei den Anlegern. Es ist deshalb sinnvoll, dass sich die Anleger zusammenschließen und ihre Ansprüche ebenfalls durchsetzen. Wenn sich die strafrechtlichen Vorwürfe erhärten, dann folgen daraus auch individuelle Ansprüche der Anleger auf Schadensersatz. Diese Ansprüche lassen sich gemeinsam besser durchsetzen als allein.

Zur Zeit bin ich zusammen mit meinen Kollegen von der Kanzlei Schirp Neusel & Partner mit Vorbereitung und weiterer Recherche für ein gemeinsames Vorgehen befasst. Bereits in wenigen Wochen werden wir uns mit einer sehr viel konkreteren Ansage zu den Handlungsmöglichkeiten melden können.

Was Sie heute tun können und sollten:
Bitte lassen Sie sich bei uns als Geschädigter registrieren (zuständig ist Juliane Schnur: schnur(at)ssma.de, Tel. 030-3276170). Diese Registrierung kostet Sie nichts und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erlaubt es uns jedoch, Sie dann umgehend und unaufgefordert informieren zu können, wenn wir unsere ersten konkreten Schritte einleiten.

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