Gestern fand in Frankfurt am Main die zweite Gläubigerversammlung der von der RENÉ LEZARD Mode GmbH begebenen Anleihe 12/17 mit der ISIN DE000A1PGQR1 / WKN A1PGQR statt.
In der Versammlung waren 40,71% der ausstehenden Teilschuldverschreibungen der Anleihe vertreten. Damit war die Versammlung hinsichtlich sämtlicher Tagesordnungspunkte beschlussfähig.
Die Gläubigerinnen und Gläubiger der Anleihe haben den Beschlussvorschlägen, die in der am 31. Januar 2017 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Einberufung der Versammlung unter den Tagesordnungspunkten I. bis II. enthalten waren, in vollem Umfang zugestimmt. Den unter dem Tagesordnungspunkt III. bekannt gemachten Beschlussvorschlag hat die Versammlung mit der Maßgabe zugestimmt, dass das Amt des gemeinsamen Vertreters für die Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB auf den Tag der Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Emittentin befristet ist.
Nachdem ein Finanzinvestor im November 2016 abgesprungen ist (sh. http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/ren-lezard-mode-gmbh-gibt-beendigung-der-verhandlungen-mit-finanzinvestor-bekannt/?newsID=971013), haben zwei potenzielle Investoren Interesse an einem Einstieg bei RENÉ LEZARD, wie Geschäftsführer Heinz Hackl im Rahmen der Gläubigerversammlung ausführte. Dabei wird nach seinen Worten „eine kombinierte EK-/FK-Lösung angestrebt“.
Eine Anpassung der bisherigen Restrukturierungsbeschlüsse sei in diesem Zusammenhang wohl notwendig. Daher wird die Gesellschaft wahrscheinlich zu einer weiteren Abstimmung einladen.
Das Angebot eines neuen Investors dürfte nach Hackls Worten wohl um ca. 20% unter dem Angebot des ursprünglich geplanten Investors liegen.
Ohne eine weitere Konkretisierung ist die Ableitung auf eine mögliche Zahlung/Quote für die Anleihegläubiger nicht 1:1 möglich. Vermutlich dürfte die Zahlung/Quote wohl aber unter dem bisher erwarteten Niveau liegen.
Christian Schiffmacher
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/ (Foto: © Institutional Investment Publishing GmbH)
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