Die RENÉ LEZARD Mode GmbH mit Sitz in Schwarzach bei Würzburg strebt die laufende Sanierung des Unternehmens im Rahmen einer Eigenverwaltung unter dem sogenannten Schutzschirmverfahren an. Das Amtsgericht Würzburg hat heute mitgeteilt, dass dem Antrag der Gesellschaft stattgegeben und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet wird. Zum vorläufigen Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Dr. Beck & Partner bestellt.
Geschäftsbetrieb wird fortgeführt, Schutzschirmverfahren soll die finanzwirtschaftliche Restrukturierung vereinfachen und beschleunigen
Der Geschäftsbetrieb des Modeherstellers läuft uneingeschränkt weiter. So ist die Geschäftsführung auch weiterhin handlungsfähig, da sie die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis behält. Die Löhne und Gehälter der circa 360 Mitarbeiter sind durch die Bundesagentur für Arbeit bis Ende Mai 2017 gesichert. Auch die operativen Grundlagen, um das Unternehmen im Schutzschirmverfahren fortführen zu können, sind gesichert.
Ziel ist es jetzt, das Unternehmen im Einvernehmen mit den Gläubigern und mit Unterstützung der Mitarbeiter nachhaltig zu sanieren. Hierzu laufen derzeit bereits intensive Gespräche mit Vertretern der größten Gläubigergruppen finanzierende Banken und Mittelstandsanleihen, welche den eingeschlagenen Weg bislang konstruktiv begleiten. Die Fortführung in der Insolvenz wird von den Restrukturierungsexperten von BakerTillyRoelfs um deren Partner Jens Weber unterstützt.
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/ (Foto: Institutional Investment Publishing GmbH)
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