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Rudolf Wöhrl AG: Abstimmung ohne Versammlung aufgrund zu geringer Beteiligung nicht beschlussfähig

Zweite Anleihegläubigerversammlung findet am 28. November 2016 statt

Die Abstimmung ohne Versammlung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1R0YA4) der Rudolf Wöhrl AG, die im Zeitraum vom 02. November 2016, 0:00 Uhr (MESZ) bis 04. November 2016, 24:00 Uhr (MESZ) erfolgte, hat nicht die erforderliche Beteiligung von mindestens 50 % der ausstehenden Teilschuldverschreibungen aufgewiesen und war daher nicht beschlussfähig.

Deshalb wird in Kürze die Einberufung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung erfolgen, die am 28. November 2016 in Nürnberg stattfinden soll.

In der zweiten Anleihegläubigerversammlung sollen die Anleihegläubiger erneut über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters abstimmen. Die zweite Anleihegläubigerversammlung ist unabhängig von der Anzahl der dort vertretenen Schuldverschreibungen für diesen Tagesordnungspunkt beschlussfähig. Für einen Beschluss bedarf es der einfachen Mehrheit der dort vertretenen Schuldverschreibungen. Die Einladung mit weiteren Informationen zur zweiten Anleihegläubigerversammlung wird voraussichtlich am Donnerstag, den 10. November 2016, veröffentlicht.


http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/



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