Da bei der Abstimmung ohne Versammlung, die vom 25. Juli 2017 bis 31. Juli 2017 stattfand, das erforderliche Teilnahmequorum von 50% der ausstehenden Anleihen nicht erreicht wurde, lädt die Gesellschaft die Anleihegläubiger entsprechend der Anleihebedingungen zu einer zweiten Gläubigerversammlung zur Abstimmung über die Verlängerung der Laufzeit der SANHA-Anleihe 2013/18 (ISIN: DE000A1TNA70) am 15. September 2017 um 10:00 Uhr im Hotel Atlantic in Essen ein. Die Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung wurde am 7. August 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Entsprechend den aktuellen Anleihebedingungen müssen sich Anleihegläubiger, die an der Gläubigerversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen möchten, bis zum 12. September 2017 (24:00 Uhr MESZ) inkl. der Übersendung des Besonderen Nachweises mit Sperrvermerk anmelden.
Einschätzung der Situation:
Sanha ist nicht in der Lage, seine Anleihe zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Anleihegläubiger sollen deshalb um fünf Jahre verlängern. Zudem tut sich Sanha – trotz optimistischer Planung – schwer, die vereinbarten Zinsen zu zahlen und will diese reduzieren. Dabei sind weder Informations- noch Eingriffsrechte vorgesehen, wenn etwas schiefgehen sollte. Eine voll werthaltige Besicherung ist ebenfalls nicht vorgesehen. Und auch die Eigentümer leisten keinen Sanierungsbeitrag. So ein Konzept ist einem Sanierungsfall nicht gerecht.
Fair wäre gewesen, Sanha hätte den Anleihegläubigern ein Wahlrecht eingeräumt. Ein Wahlrecht, die Anleihe in eine neue Anleihe mit den vorgeschlagenen Konditionen zu tauschen oder zum vereinbarten Zeitpunkt getilgt zu werden. Eine neue Anleihe traut sich Sanha aber nicht zu.
Die vorgelegte Planung geht gerade so auf, und selbst dann ist eine Refinanzierung nur mithilfe von zwei Sale & Lease Back Transaktionen möglich. In der Vergangenheit hat Sanha immer seine Planung – zum Teil massiv – verfehlt. Die Qualität des Managements muss in diesem Zusammenhang zumindest hinterfragt werden. Denn der Fisch stinkt vom Kopf.
Die One Square Advisory Services GmbH (OSA) rät, dem Konzept zustimmen, solange die Planung aufgeht. Sofern SANHA seine Planung erfüllt, ändert sich durch den Gegenantrag von OSA faktisch nichts. Nur sofern SANHA seine Ziele maßgeblich, das heißt mit einem entsprechenden Puffer, verfehlt, sind Sicherheiten und Rechte vorgesehen, die bei jeder Bankfinanzierung völlig selbstverständlich wären:
1. Rückkehr zum ursprünglichen Zins
2. Aufholung des Zinsverlustes
3: Informationsrechte für die Anleihegläubiger bzw. den gemeinsamen Vertreter
4. Beschränkung von Gesellschafterentnahmen
5. Und für den Fall der Insolvenz: Eine bankübliche Besicherung und eine Beschränkung der Neuverschuldung außer zur Refinanzierung
All diese Maßnahmen sind Vorsichtsmaßnahmen für den Fall, dass die Gesellschaft sich nicht wie geplant entwickelt. Wenn Herr Kaimer und das Management an seine eigene Planung glaubt, dann sollte er mit diesen Vorsichtsmaßnahmen kein Problem haben.“
Wir raten, dem Gegenantrag der One Square Advisory Services GmbH zuzustimmen oder dieser Vollmacht zu erteilen:
http://www.sanha.com/fileadmin/user_upload/documents/anleihe/170823_Gegenantrag_SANHA.PDF
http://www.sanha.com/fileadmin/user_upload/documents/anleihe/20170806_Vollmacht.pdf
http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/ (Foto: © Sanha)
SANHA: Der Fisch stinkt vom Kopf, Anleger sollten für den Gegenantrag der One Square Advisory Services GmbH stimmen
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