Bis morgen läuft das Erwerbsangebot für den kostenfreien Bezug neuer Aktien und neuer Anleihen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Das Erwerbsangebot sieht vor, dass Anleihegläubiger ohne weitere Zuzahlung für jede alte SINGULUS-Anleihe im Nennbetrag von je 1.000 Euro 96 Neue Aktien und zwei Neue Anleihen im Nennbetrag von je 100 Euro bekommen.
Pro (alter) Anleihe im Nennwert von 1.000 Euro erhalten die Anleihegläubiger 1 Erwerbsrecht, das zum Bezug von 96 neuen Aktien und 1 Erwerbsrecht zum Bezug von zwei neuen Anleihen im Nennwert von 100 Euro berechtigt.
Verzichtet der bisherige Anleihegläubiger auf diesen kostenlosen Umtausch oder übt die Erwerbsrechte nicht fristgemäß aus, verbleiben diese zunächst im Depot und werden durch die Abwicklungsstelle und den gemeinsamen Vertreter verwertet. Dem Anleihegläubiger wird ein eventueller Barausgleich ausgeschüttet. Es ist derzeit unklar, zu welchem Kurs die Erwerbsrechte verwertet werden können, der Barausgleich kann daher sehr gering sein. Die SINGULUS-Anleihen wurden entsprechend des Beschlusses der Gläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 bereits am 23. Juni 2016 aus den Depots der Anleihegläubiger ausgebucht und dafür Erwerbsrechte auf neue Aktien und neue Schuldverschreibungen eingebucht.
Um die kostenfreien Erwerbsrechte auszuüben und die neuen Aktien und neuen Anleihen zu erhalten, müssen Anleihegläubiger sich innerhalb der Erwerbsfrist an ihre Depotbank wenden und entsprechende Anweisungen erteilen. Die Erwerbsfrist läuft bis zum 13. Juli 2016.
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SINGULUS: Erwerbsangebot läuft bis morgen, Anleger müssen jetzt handeln!
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