Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG möchte gemäß §8 der Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen (ISIN DE000A2AA5H5/ WKN A2AA5H) gegebenenfalls Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro in Form eines Darlehens aufnehmen.
Gemäß § 8 (a) (iv) der Anleihebedingungen ist das Unternehmen verpflichtet, die Absicht der Aufnahme einer solchen Finanzverbindlichkeit mindestens zehn (10) Werktage vorher öffentlich per DGAP-Meldung bekannt zu machen.
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SINGULUS möchte ggf. Darlehen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro aufnehmen
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