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Smart Solutions Holding: Sollen die Anleihegläubiger kalt enteignet werden?

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB kündigen Anfechtungsklage an

Am 01.12.2017 fand die zweite Anleihegläubigerversammlung der Smart Solutions Holding GmbH statt (vormals Sympatex Holding GmbH). Die Anleihegläubiger sollten über ein sehr einschneidendes Restrukturierungskonzept für die Anleihe befinden (ISIN DE000A1X3MS7, WKN A1X3MS). Die Anleihegläubiger erhalten nach diesem Konzept nur eine einmalige Abfindung in Höhe von 10%; im Gegenzug sollen sie auf alle Tilgungs- und Zinsansprüche verzichten, vor allem aber auch auf ihre Sicherungsrechte an der gut im Markt eingeführten Marke "Sympatex" und auf die Rechte aus dem Garantievertrag mit der Sympatex Technologies GmbH.

Schirp & Partner Rechtsanwälte mbB haben diese angestrebten Beschlüsse von Anfang an kritisiert und Gegenanträge gestellt (veröffentlicht unter www.smartsolutionsholding.com). Die Gegenanträge stützen sich zum einen auf einen formalen Mangel der angestrebten Beschlüsse: Im Widerspruch zu § 22 Schuldverschreibungsgesetz soll in Sicherungsvereinbarungen mit Dritten eingegriffen werden, ohne dass die Anleihebedingungen eine Ermächtigung hierfür vorsehen. Wichtiger als dieser formale Aspekt ist aber, dass nach Einschätzung von Schirp & Partner Rechtsanwälte eine durch nichts zu rechtfertigende Benachteiligung der Anleihegläubiger stattfindet.

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin:
"Die operativ tätige Tochter Sympatex Technologies GmbH ist renditefähig und erwirtschaftet ein EBITDA von ca. 1 Mio. Euro p.a. Warum sollen die Anleihegläubiger ihre Garantieansprüche gegen dieses Unternehmen herschenken? Und warum sollen die Anleihegläubiger ihre Sicherungsrechte an der Marke "Sympatex" aufgeben? Selbst wenn es zu einer Insolvenz käme, wäre das Sonderrecht an der Marke ein wichtiges Faustpfand für die Anleihegläubiger. Hier wird doch bloß ein Drohszenario aufgebaut, um die Anleihegläubiger rauszudrängen und ein werthaltiges Unternehmen einem anonymen Dritten zuzuschanzen."

Der Verlauf der Anleihegläubigerversammlung vom 01.12.2017 bestätigt diese Befürchtungen. Die Düsseldorfer Schnigge Wertpapierhandelsbank SE hatte Anleihebestände zusammengekauft, die im Termin für Saalmehrheiten reichten, obwohl die kleineren Anleihegläubiger sich heftig wehrten. Erstaunlich finden Branchenbeobachter, dass das Kaufangebot von Schnigge 16,5% des Nominalwertes betrug, Schnigge aber dennoch in der Versammlung einem Kapitalschnitt von 90% zugestimmt hat. Welche Motive hinter diesem - vordergründig verlustreichen - Geschäft standen, wurde nicht offengelegt.

Vertreten wurden die so zusammen gekauften Stimmen im Rahmen der Gläubigerversammlung vom Düsseldorfer Vermögensverwalter Klaus Hinkel. Als (angeblicher) und zunächst anonymer Käufer des Unternehmens trat ein bislang im Textilbereich nicht aktives Grundstücksunternehmen aus Reinbek bei Hamburg auf, das von dem SPD-Kommunalpolitiker Hans-Joachim Schulze-Hortung geleitet wird - auch er ein unbeschriebenes Blatt im Textilgeschäft. Unabhängige Beobachter gehen davon aus, dass alles für eine Strohmanntätigkeit spricht, hinter der sich der eigentliche Erwerber verbirgt. Und der Gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger, die One Square Advisors GmbH, hat sich eine Zusatzvergütung von 400.000 Euro ausloben lassen, wenn es ihm gelingt, eine Insolvenz des Unternehmens zu vermeiden - also das einzige Szenario, in dem die Anleihegläubiger ihre Sicherungsrechte wirksam hätten ausspielen können.

Dr. Wolfgang Schirp, Berlin:
"Hier ist unseres Erachtens ein abgekartetes Spiel gespielt worden, um die Anleihegläubiger um ihr Geld zu bringen und ein im Kern gesundes Unternehmen einem Dritten zuzuschieben. Wir werden dabei nicht untätig zusehen. Bereits in der Versammlung haben wir Widerspruch zu Protokollerklärt. Nunmehr werden wir mit der Anfechtungsklage nachsetzen."

Zuständig für Rückfragen:
Schirp & Partner Rechtanwälte mbB, Leipziger Platz 9, 10117 Berlin, Tel. 030-3276170, mail@ssma.de

Text: Schirp & Partnter Rechtanwälte mbB, Berlin


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