Die Accentro Real Estate AG gibt die Kündigung sämtlicher noch ausstehender Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017 (ISIN DE000A1PHDA3, WKN A1PHDA) wegen Geringfügigkeit des noch ausstehenden Nennbetrages gemäß § 3 Absatz 3 der Anleihebedingungen zum 18. September 2015 gemäß § 16 der Anleihebedingungen bekannt. Die vorzeitige Rückzahlung zum Nennbetrag zuzüglich bis zu diesem Tag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen erfolgt am 18. September 2015.
Den entsprechenden Beschluss hat der Vorstand der Gesellschaft am 14. Juli 2015 gefasst.
Der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017 liegt unter 20% des Gesamtnennbetrags der der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen der Wandelschuldverschreibung 2012/2017, so dass die Voraussetzungen für eine Kündigung wegen Geringfügigkeit des noch ausstehenden Nennbetrages vorliegen.
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Accentro Real Estate AG kündigt Wandelanleihe 2012/2017 wegen Geringfügigkeit
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