Vorstand und Aufsichtsrat der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG haben beschlossen, eine Pflicht-Wandelanleihe im Volumen von 15 Mio. Euro unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Einbringung einer Sacheinlage zu begeben. Ein Investor der Unternehmensanleihe 2014/2019 (Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse; ISIN: DE000A12T135/ WKN: A12T13; Volumen EUR 100 Mio.) wird im Rahmen der Transaktion die neu zu begebende Pflicht-Wandelanleihe mit einer Laufzeit von drei Jahren (Endfällig 2018) gegen Einbringung von Teilschuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2014/2019 zeichnen. Die Schuldverschreibungen werden ab dem Emissionstag mit jährlich 2,75% verzinst und können ab dem 1. September 2015 zu einem anfänglichen Wandlungspreis von EUR 5,00 je Aktie- vorbehaltlich einer Anpassung gewandelt werden. Die Pflicht-Wandelanleihe ist mit einer Wandlungspflicht des jeweiligen Gläubigers zur Endfälligkeit ausgestattet.
Für den DEMIRE-Immobilienkonzern bedeutet dies eine Verbesserung der Refinanzierungsstruktur und der Eigenkapitalquote, da die Pflicht-Wandelanleihe als Eigenkapital anzusehen ist und die Forderung aus den eingebrachten Teilschuldverschreibungen aus der Unternehmensanleihe 2014/2019 mit der Einbringung erlischt.
www.fixed-income.org
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DEMIRE begibt Pflicht-Wandelanleihe gegen Sacheinlage
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