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Future Business KG aA: Erste Klage gegen Ratingagentur erhoben

Kanzlei Schirp Neusel & Partner hat erste Klage gegen eine Ratingagentur wegen Fehlbewertungen im Anleihesegment erhoben

Die Hoppenstedt Kreditinformationen GmbH, nunmehr Bisnode GmbH, bewertete die Future Business KGaA, Dresden in den Jahren 2011 bis 2013 jährlich mit der Bestnote für Kreditwürdigkeit. Das Unternehmen emittierte Wertpapiere, insbesondere handelbare Orderschuldverschreibungen, im Volumen von 770 Millionen Euro. Die Ratings wurden von der Future Business KGaA verwendet, um Anleger für diese Wertpapiere zu werben. Diese Ratings waren fehlerhaft und beruhten nicht auf einer ordnungsgemäßen Prüfung der Geschäftsunterlagen. Vielmehr sprechen Tatsachen dafür, dass diese Bewertung ohne die erforderliche umfassende Prüfung gegen Zahlung einer Gebühr erteilt wurde. Über das Vermögen der Future Business KGaA ist am 1. April 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Für die Anleger ist ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstanden.

Die Klage mit einem Streitwert in Höhe von 112.000 Euro wurde am 14. Juli 2015 bei dem Landgericht Darmstadt anhängig gemacht. Weitere Klagen und ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz sind in Vorbereitung.

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Schirp, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:
„Auch Ratingagenturen arbeiten nicht im rechtsfreien Raum. Die Fehlleistungen der Ratingagenturen gerade im Segment der Mittelstandsanleihen sind dramatisch. Unsere Kanzlei plant weitere Klagen gegen verschiedene Ratingagenturen.“

Rechtsanwalt Alexander Temiz, Kanzlei Schirp Neusel & Partner:
„Eine Schadenersatzklage gegen eine Ratingagentur erscheint zunächst als juristisches Neuland. Hier greifen allerdings die Rechtsgedanken, die der Bundesgerichtshof zur sogenannten Expertenhaftung entwickelt hat. Genauso wie Wirtschaftsprüfer müssen auch Ratingagenturen den Anlegern gegenüber haften, wenn ihre Ratings als Vertriebsargument beim Vertrieb von Kapitalanlageprodukten genutzt werden.“


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