Contingent Convertible Bonds – oder kurz „CoCo-Bonds“ oder „CoCos“ gelten als zentrales Instrument zur Stärkung der Kapitalbasis von Banken. Seit der kürzlich erfolgten Klärung der steuerlichen und bilanziellen Behandlung durch das Bundesfinanzministeriums ist nun auch der Weg in Deutschland frei für diese neuen Wertpapiere. Lag das Emissionsvolumen dieser Papiere 2013 europaweit noch bei gut 10 Milliarden Euro, so waren es bis März 2014 bereits 7 Milliarden. Die DVFA rechnet mit einem starken Anstieg der Emissionstätigkeit in den nächsten Monaten.
CoCo-Bonds sind Wandelanleihen von Banken, die in der Lage sind, das Eigenkapital unter bestimmten Voraussetzungen zu erhöhen, indem sie bei Erreichen eines bestimmten Auslösers je nach Ausgestaltung entweder in Aktien gewandelt oder ganz, teilweise oder temporär abgeschrieben werden. Dabei können als Auslöser entweder technische (Aktienkurs, Eigenkapitalquote) oder auch willkürliche Kriterien wie etwa der Ausruf einer Krise durch die Aufsichtsbehörden definiert sein.
Die Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management DVFA beleuchtet in ihrem Positionspapier diese Anlageform und ihre möglichen Ausgestaltungen. „Für Privatanleger sind CoCos aufgrund der Komplexität der Papiere eher ungeeignet“, stellt Ralf Frank, Generalsekretär der DVFA und Autor des Positionspapiers, in diesem Zusammenhang fest. „Nicht nur ist die Stückelung zu hoch, sondern die Konditionen von CoCos sind in aller Regel hochkomplex und erfordern ein gutes Verständnis der Rechnungslegung von Banken.“ Zudem seien CoCos riskante Investmentvehikel, meist Ratingagenturen mit der Ratingnote 'C' (hoch spekulativ) versehen wurden.
Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Ausgestaltungsformen für Investoren und Emittenten werden gegenübergestellt und auf ihre Eignung, Banken zu risikobewussterem Verhalten anzuhalten, untersucht. Schließlich gibt die DVFA eine Empfehlung für CoCo-Standards, damit diese transparent zu bewerten und in ihrem Risiko einzuschätzen sind und gleichzeitig jenen seitens Politik und Aufsicht gewünschten risikodämpfenden Effekt auf das Eigenkapital Banken haben.
CoCo-Standards nach Empfehlung der DVFA
- Nur eine zuvor festgelegte Unterschreitung einer Eigenkapitalquote sollte die Konversion auslösen.
- Die einer Konversionsregel zugrunde liegende Eigenkapitalquote sollte jederzeit nachvollziehbar, in ihrer Grundlage nachzurechnen, und über Perioden und regulatorische Vorgaben hinweg konstant bleiben.
- Die Berechnungsgrundlage für die Eigenkapitalquote sollte ausgewiesen und in den Konditionen festgeschrieben sein.
- Der Auslöser ist hoch anzusetzen, um eine frühzeitige Wandlung zu bewirken. d.h.
∆ Eigenkapitalquote t(Emission) - Eigenkapitalquote t(Trigger) ≥ 5 Prozentpunkte.
- Die Wandlungsquote sollte sich auf einen nominellen Wert des Eigenkapitals zum Nennwert ODER auf eine zum Zeitpunkt der Emission fixierte Anzahl von Aktien beziehen.
- Es sollten keine Klauseln bestehen, nach denen der Emittent den CoCo unter bestimmten Bedingungen abschreiben kann (write-down).
- Der Emittent sollte seine Off-Balance Sheet-Aktivitäten offen legen.
- Vor der Emission sollten die wesentlichen Konditionen des CoCo und die Schutzklauseln werden in einer Zusammenfassung mitgeteilt werden.
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Positionspapier der DVFA zu Contingent Convertible Bonds
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