Nach Übertragung des operativen Geschäfts der insolventen RENA GmbH an die RENA Technologies GmbH im Wege der übertragenden Sanierung (asset deal) sind die Eigenverwaltung und der Sachwalter der RENA GmbH nun mit den ausstehenden Abwicklungsarbeiten im Insolvenzverfahren befasst. Es handelt sich dabei zum einen um die Verwertung der noch in der Insolvenzmasse zurückgebliebenen Vermögensgegenstände, einschließlich der Beitreibung von Forderungen und zum anderen um die Klärung der Passivseite, einschließlich der zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen. Die Abwicklungsarbeiten sind somit noch nicht abgeschlossen. Dennoch wird bereits jetzt die Verteilung von Erlösen an die Insolvenzgläubiger der RENA GmbH vorbereitet. Nach derzeitigem Verfahrensstand soll eine erste Abschlagszahlung nach dem vom Gericht für den 23. Juni 2015 anberaumten nachträglichen Prüftermin erfolgen, sobald bestimmte ausstehende Kundenforderungen realisiert werden konnten. Es ist ins Auge gefasst, dass eine erste Abschlagszahlung auf die zur Insolvenztabelle festgestellten Forderungen voraussichtlich noch im Jahr 2015 erfolgen kann. Die Schlussverteilung kann dann nach derzeitigem Verfahrensstand voraussichtlich bis Ende 2017 erfolgen, ist allerdings u.a. abhängig vom Abschluss bestimmter noch zu führender Rechtsstreitigkeiten.
Nach derzeitigem Stand wird erwartet, dass für die erste Abschlagszahlung ein Betrag von mindestens EUR 8 Mio. zur Verfügung stehen wird. Die derzeitigen vorläufigen Schätzungen der insgesamt zur Verteilung stehenden Massen belaufen sich auf zwischen EUR 25 Mio. und EUR 33 Mio.
Derzeit sind zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen in Höhe von insgesamt rd. EUR 552 Mio. zur verzeichnen. Weitere Forderungen können noch bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zur Tabelle angemeldet, festgestellt oder zurückgenommen werden. Per heute wurden Forderungen in Höhe von rd. EUR 179 Mio. zur Insolvenztabelle festgestellt, wobei nach heutigem Kenntnistand davon auszugehen ist, dass schätzungsweise weitere Forderungen in einer Größenordnung von rd. EUR 30 Mio. bis rd. EUR 50 Mio. festzustellen sein werden.
Eine abschließende Einschätzung über die insgesamt im Insolvenzverfahren zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen ist derzeit ebenso wenig möglich wie über die endgültig auszukehrenden Erlöse aus der Verwertung des der Insolvenzmasse zuzurechnenden Vermögens.
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RENA: Vorbereitung von Verteilungen an Insolvenzgläubiger
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