YAML | Example "3col_advanced"
Anzeige

Anzeige
Anzeige
Anzeige

Future Business KG aA: Gloeckner gewinnt für OSV-Gläubiger am OLG Dresden

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Future Business KG a.A. konnte Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner als Gemeinsamer Vertreter einer Vielzahl von Orderschuldverschreibungsgläubigern (nachfolgend OSV-Gläubiger) auch in zweiter Instanz deren Ansprüche auf Auszahlung einer Insolvenzquote gegen eine Reduzierung durch Quotenverwässerung verteidigen. Wirtschaftlich geht es um Quotenansprüche der Genussrechtsgläubiger in Höhe von ca. EUR 9.800.000,00 (bemessen nach der vom Insolvenzverwalter prognostizierten Quotenerwartung von ca. 20%).

Neben den OSV-Gläubigern hatten auch Genussrechtsgläubiger ihre vertraglichen Forderungen beim Insolvenzverwalter unter Beanspruchung des Rangs des § 38 InsO zur Insolvenztabelle angemeldet - zu einem Nominalwert von insgesamt ca. EUR 49.000.000,00. Man wollte demnach auf gleicher Rangstufe an der Quotenverteilung teilnehmen wie die anderen Insolvenzgläubiger auch. Dies erfolgte, obwohl für die Genussrechte ein sog. Nachrang vereinbart wurde - sofern eine solche Nachrangklausel greift, wären die Ansprüche der Genussrechtsgläubiger den übrigen Gläubigern nachrangig. Die auf sie entfallende Quote würde daher an die anderen Gläubiger, vor allem die von Rechtsanwalt Gloeckner vertretenen OSV-Gläubiger, verteilt.

Rechtsanwalt Gloeckner hat in seiner Eigenschaft als Gemeinsamer Vertreter einer Vielzahl von OSV-Gläubigern der Feststellung dieser Forderungen im Rang des § 38 InsO unter Verweis auf die Wirksamkeit der in den Genussrechtsbedingungen vereinbarten Nachrangklausel widersprochen - nur auf diesem Weg konnte verhindert werden, dass die konkurrierenden Ansprüche der Genussrechtsgläubiger zu Lasten der OSV-Gläubiger (deren Quote bei gleicher Rangeinstufung entsprechend niedriger ausfüllen müsste) in der Insolvenztabelle festgestellt werden.

Zur allseitigen Entlastung wurde eine Musterprozessvereinbarung geschlossen um die Nachrangfrage kostengünstig in einem Verfahren gerichtlich prüfen zu lassen. Mit erstinstanzlichem Urteil des Landgerichts Dresden vom 19.05.2016 schloss sich das Landgericht Dresden im Ergebnis der rechtlichen Einschätzung Gloeckners an. Hiernach sind die Genussrechtsgläubiger als nachrangig im Rahmen der insolvenzrechtlichen Verteilung einzustufen, § 39 InsO, und dürfen damit erst nach vollumfänglicher Befriedigung der OSV-Gläubiger Geld erhalten.

Auf die Berufung der klagenden Genussrechtsgläubiger war nunmehr der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden mit der Rechtsfrage befasst. Auch das Oberlandesgericht konnte die Unwirksamkeit der Nachrangklausel nicht feststellen und gab demnach in der Sache Gloeckner mit Urteil vom 12.04.2017 Recht und wies die Berufung zurück. Das Gericht hat die Revision zugelassen; es bleibt abzuwarten ob sich nunmehr letztinstanzlich der Bundesgerichtshof mit dem Verfahren auseinander setzen muss.


http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/  
 

Restrukturierung von Anleihen
Frank Günther und Wolf Waschkuhn, Geschäfts­führer von One Square Advisors, wurden fest­genommen. Vorgeworfen wird ihnen Betrug, Markt­mani­pulation…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die RAMFORT GmbH will die Bedingungen ihrer Anleihe ändern lassen - Spoileralarm! Anleiheinhaber sollen auf ihre Besicherung verzichten. Da muss ein…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Ein Gespräch mit dem Abschluss­prüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft (Abschlussprüfer), hat ergeben, dass…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die BayWa AG hat sich mit Energy Infra­structure Partners (EIP), dem Mitgesell­schafter in der BayWa r.e. AG kommerziell geeinigt, bei der BayWa r.e.…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Saxony Minerals & Exploration – SME AG will, dass ihre Anleihe­inhaber weit­reichende Kon­zessionen machen. Davor kann nur gewarnt werden – ein…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die RAMFORT GmbH hat die Inhaber der Anleihe 2021/26 mit einem derzeit aus­stehenden Nominal­wert von 5,49 Mio. Euro zu einer Abstim­mung ohne…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Vor dem Hinter­grund aufsehen­erre­gender Berichte in der deut­schen Wirtschafts­presse über Vorwürfe gegen ein führendes Beratungs­haus für…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen

Dr. Wolfgang Schirp, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Schirp Schmidt-Morsbach Rechtsanwälte PartG mbB

In den vergan­genen Wochen wurde die Münchener Restrukt­urierungs­beratung One Square Advisory von schweren Schlägen erschüttert: Zum einen wurde der…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Saxony Minerals & Explo­ration – SME AG hat die Inhaber der Anleihe 2019/25 (WKN A2YN7A, ISIN DE000A2YN7A3) mit einem derzeit ausste­henden…
Weiterlesen
Restrukturierung von Anleihen
Die Zahl der Unter­nehmens­insol­venzen von registerlich einge­tragenen Unter­nehmen in Deutsch­land ist 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 23,3% auf…
Weiterlesen
Anzeige

Neue Ausgabe jetzt online!