Die Huber Automotive AG hat bekannt gegeben, dass die Inhaber der bis zu 25 Mio. Euro 6,00% Anleihe 2019/2024 (WKN A2TR43, ISIN: DE000A2TR430) im Rahmen der zweiten Gläubigerversammlung gemäß § 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 3 SchVG am 3. Mai 2024 mit einem beschlussfähigen Quorum von mehr als 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen teilgenommen haben. Die Anleihegläubiger haben dem Beschlussvorschlag zu TOP 1 wie in der Einladung zur zweiten Gläubigerversammlung veröffentlicht mit 86,29 % der abgegebenen gültigen Stimmen zugestimmt.
Der gefasste Beschluss beinhaltet insbesondere die Änderung des Fälligkeitszeitpunkts der Schuldverschreibungen auf den 16. April 2027 sowie eine Erhöhung des Zinssatzes der Schuldverschreibungen auf 7,50% p.a. ab dem 16. April 2024.
Martin Huber, Vorstand der Huber Automotive AG: „Wir bedanken uns für die breite Unterstützung durch die zahlreiche Teilnahme der Anleihegläubiger.“
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Foto: © Huber Automotive
Huber Automotive AG: Anleihegläubiger stimmen dem Beschlussvorschlag der Gesellschaft zu
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