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Insolvenzplan der Laurèl GmbH: Interview Rechtsanwältin Dr. Schmidt-Morsbach

Am 15. Mai findet in Aschheim bei München die zweite Anleihegläubigerversammlung der Laurèl GmbH statt. Doch der Insolvenzplan ist aus Sicht von Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach nicht zustimmungsfähig, da die Anleihegläubiger gleich doppelt benachteiligt werden.

BOND MAGAZINE:
Frau Dr. Schmidt-Morsbach, wieso halten Sie den Insolvenzplan der Laurèl GmbH für nicht zustimmungsfähig?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Das hat mehrere Gründe. Erstens der Plan selbst, er enthält Annahmen und Schätzungen, die eine Erklärung fordern. Zweitens benachteiligt er die Anleihegläubiger in doppelter Hinsicht, nämlich sowohl im Vergleich mit den anderen Gläubigern, als auch gegenüber einer Regelinsolvenz.

BOND MAGAZINE:
Was stört Sie am Plan selbst?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Wir haben ein Liquidationsgutachten (einschließlich Gegengutachten) und den Insolvenzplan. Vergleicht man einzelne Positionen, kann man auf den Gedanken kommen, es wäre auf das Wunschergebnis hin gerechnet worden. Dieser Eindruck muss ausgeräumt werden. Vorher kann man nur dagegen sein.

BOND MAGAZINE:
Beispiele?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Das Liquidationsgutachten schätzt die Abwicklungskosten einen Bruchteil der Kosten, die nunmehr im Insolvenzplan ausgewiesen werden. Das ist nicht nachvollziehbar und bedarf der Erläuterung.

BOND MAGAZINE:
Wieso ist das relevant?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Das schlägt direkt auf die Quote durch. Die Insolvenzquote beträgt laut Liquidationsgutachten 13%. Warum wird diese Quote im Planverfahren nicht erreicht? Wieso sollte ich für einen Plan stimmen, der mich schlechter stellt, als die Regelinsolvenz? Das gilt übrigens für alle Gläubiger. Es drängt sich die Frage auf, wessen Interessen hier verfolgt werden. Die der Anleihegläubiger scheinen es zur Zeit nicht zu sein.

BOND MAGAZINE:
Worin sehen Sie die Benachteiligung der Anleihegläubiger innerhalb des Plans?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Die Gläubiger der Laurèl GmbH erhalten eine Barquote, die dicht bei der Quote des Liquidationsgutachtens liegt. Würden die Anleihegläubiger gleich behandelt, müssten sie insgesamt 2,352 Mio. Euro bekommen. Sie bekommen aber kein Geld, sondern Aktien, nämlich 170.000 Stück. Damit wird die Aktie mit 13,83 Euro bewertet.

BOND MAGAZINE:
Ist das so abwegig?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Die Aktie einer eben gegründeten Holding, die den Geschäftsbetrieb eines insolventen Modeunternehmens übernimmt – Nominalwert 1 Euro- mit über 13 Euro zu bewerten, erscheint mir tatsächlich abwegig. Danach wäre das Aktienkapital knapp 7 Mio Euro wert. Angesichts der Geschäftsverlaufes der letzten Jahre ist das selbst nach der Restrukturierung viel zu optimistisch.

BOND MAGAZINE:
Wo sehen Sie den Marktwert der Aktien?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Die Frage ist doch: Was zahlen andere?

BOND MAGAZINE:
Und?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Zwischen 1 Euro und 1,67 Euro.

BOND MAGAZINE:
Wie erklärt sich diese Differenz?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Das fragen wir uns auch. Wir können sie nicht erklären. Auch das ist einer der Gründe, warum wir meinen, dass der Insolvenzplan für die Anleihegläubiger nicht zustimmungsfähig ist.

BOND MAGAZINE:
Muss man nicht auch das Potential der Aktie sehen?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Ob der Wert dieser Aktie in Zukunft auf mehr als das zehnfache steigt, steht in der Sternen. Ich bin sehr skeptisch. Vor allem aber: Wieso sollen nur die Anleihegläubiger für eine Hoffnung zahlen, die anderen Beteiligten nicht.

BOND MAGAZINE:
Ist das Darlehen des Planinvestors von 2.222.222 Euro nicht auch ein Teil des Kaufpreises für die Aktien?

Dr. Schmidt-Morsbach:
Ausgezahlt werden davon 2 Mio Euro. Der Rest bleibt als Agio beim Planinvestor. Dann wird es hoch verzinst und ist zudem noch erstrangig besichert. Wo soll da der Kaufpreisanteil sein?

BOND MAGAZINE:
Frau Dr. Schmidt-Morsbach, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Das Interview führte Christian Schiffmacher, http://www.restrukturierung-von-anleihen.com/


Bitte wenden Sie sich bei Fragen an:

Rechtsanwältin Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Schirp Neusel & Partner Rechtsanwälte mbB
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030-327 617 0
Fax: 030-327 617 17
schmidt-morsbach(at)ssma.de

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