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KTG Agrar SE – Berichtstermin/1. Gläubigerversammlung im Congress Centrum Hamburg

 

In der am heutigen Tag vom Amtsgericht Hamburg durchgeführten Gläubigerversammlung anlässlich des Berichtstermins gemäß § 156 InsO hat die Gläubigerversammlung auf Antrag des Insolvenzverwalters Stefan Denkhaus (BRL) zugestimmt, dass ein Delisting der KTG Agrar SE vom geregelten Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zum 31. Dezember 2016 durchgeführt wird. Im Übrigen hat die Gläubigerversammlung insbesondere einen fünfköpfigen Gläubigerausschuss gewählt und der Stilllegung des Unternehmens zugestimmt.

In der Gläubigerversammlung haben Denkhaus und der CRO/Vorstand Jan Ockelmann (Johlke, Niethammer & Partner) den Gläubigern Bericht über die in Eigenverwaltung erfolgte Betriebsfortführung und den Verkaufsprozess der wesentlichen Beteiligungen der KTG Agrar SE erstattet. Infolge des Verkaufs der Beteiligungen an die Gustav Zech Stiftung Mitte September 2016 hat der Vorstand am 28. September 2016 den Antrag gestellt, die Eigenverwaltung aufzuheben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom gleichen Tag wurde die Eigenverwaltung aufgehoben und der bisherige Sachwalter Denkhaus zum Insolvenzverwalter bestellt.

Im Zeitraum der Betriebsfortführung und Eigenverwaltung mussten drei Tochtergesellschaften der KTG Agrar SE in Abstimmung mit dem Vorstand und dem Sachwalter beim Amtsgericht Neuruppin Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. In diesen Verfahren wurde Christian Graf Brockdorff (BBL Bernsau, Brockdorff & Partner) als sog. starker vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der insoweit auch in die Beteiligungsverkäufe an die Gustav Zech Stiftung eingebunden war.

Unabhängig davon haben zahlreiche Gesellschaften, die nicht zur KTG-Gruppe gehörten, aber dem Umfeld des ehemaligen Vorstandsmitglieds Hofreiter zuzuordnen sind, bei unterschiedlichen Amtsgerichten Insolvenzanträge gestellt.

Der Insolvenzverwalter wird sich nun auf den Verkauf der verbliebenen Beteiligungen in Deutschland, Rumänien und Litauen und die Geltendmachung von Organhaftungsansprüchen und insolvenzrechtlichen Sonderaktiva konzentrieren.

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