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Rudolf Wöhrl AG: Auch die zweite Anleihegläubigerversammlung am 24.04. ist nicht beschlussfähig und wird abgesagt

Die Rudolf Wöhrl AG sagt, die für den kommenden Montag, den 24. April 2017 einberufene Versammlung der Anleihegläubiger der Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1R0YA4/ WKN A1R0YA) ab.

Nach jetzigem Stand kurz vor Ablauf der Anmeldefrist heute um 24.00 Uhr haben sich für die Anleihegläubigerversammlung am 24. April 2017, bisher lediglich 6,36 % der ausstehenden Unternehmensanleihe 2013/2018 angemeldet. Mit der aktuell zu erwartenden Präsenz wird das für die Abstimmung notwendige Quorum für die Beschlussfähigkeit der Versammlung von 25% deutlich verfehlt. Die Anleihegläubigerversammlung wird daher voraussichtlich erneut nicht beschlussfähig sein. Darüber hinaus ist durch diese sehr niedrige Präsenz ein für alle Anleihegläubiger repräsentatives Stimmungsbild nicht gewährleistet.

Die Durchführung einer zweiten Anleihegläubigerversammlung erscheint vor dem Hintergrund der Entscheidung der weit überwiegenden Mehrheit aller Anleihegläubiger, an der Anleihegläubigerversammlung nicht teilzunehmen, unter Abwägung der damit verbundenen Kosten und Aufwendungen nicht gerechtfertigt.

Daher hat sich die Rudolf Wöhrl AG entschlossen, die Anleihegläubigerversammlung am Montag, den 24. April in Nürnberg abzusagen. Die Anleihegläubigerversammlung wird daher nicht stattfinden und den Anleihegläubigern wird empfohlen von einer Anreise abzusehen.


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