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KFM-Mittelstandsanleihen-Barometer: SeniVita Sozial gGmbH-Genussschein

Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH wird als "durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick)" (3,5 von 5 möglichen Sternen) eingestuft

In ihrem aktuellen KFM-Barometer zum Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH (WKN A1XFUZ) kommt die KFM Deutsche Mittelstand AG zu dem Ergebnis, den Genussschein als "durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick)" (3,5 von 5 Sternen) einzustufen.

Die SeniVita Sozial gemeinnützige GmbH ist einer der größten privaten Betreiber von Einrichtungen zur Alten- und Behindertenhilfe sowie zur Intensivbetreuung von schwerstpflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen in Bayern. Sie betreut mit über 900 Mitarbeitern mehr als 900 Bewohner in 14 Pflege- und Betreuungseinrichtungen, zwei weitere Einrichtungen werden von Partnern als SeniVita-Häuser betrieben.

Wesentliches Alleinstellungsmerkmal der SeniVita ist der Betrieb der Altenpflege-Einrichtungen nach dem von SeniVita entwickelten Betreuungskonzept "Altenpflege 5.0". Bei dem Modell "Altenpflege 5.0" handelt es sich um eine Kombination aus drei Bausteinen, die ineinandergreifen: Seniorengerechtes Wohnen, Pflege in der eigenen Wohnung und Tagespflege unter einem Dach. Dieses bereits seit 2008 erprobte und immer weiter entwickelte Modell bietet gegenüber der stationären Pflege höheren Wohnkomfort, mehr Privatheit, individuelle Versorgung und sehr gute Betreuungsqualität insbesondere bei Demenz oder Intensivpflege, mehr Selbstbestimmung durch Wahlmöglichkeiten und auch ein preiswerteres Angebot für Pflegebedürftige.

Um das weitere Wachstum der SeniVita-Gruppe zu forcieren, wurde im Jahr 2015 das Tochterunternehmen SeniVita Social Estate AG etabliert. Das Unternehmen ist ein Joint Venture zwischen der SeniVita-Gruppe (50%-Beteiligung) und der Ed. Züblin AG und für die Projektierung, den Bau und die Vermietung von Pflegeeinrichtungen sowie für das Franchiseprogramm im Rahmen des von SeniVita entwickelten Konzeptes "AltenPflege 5.0" verantwortlich.

Aktuelle betriebswirtschaftliche Entwicklung

Das erste Halbjahr 2015 wurde mit einem leichten Wachstum der Gesamterträge, im Wesentlichen aus Pflegeleistungen, von 14,6 Mio. Euro auf 15,5 Mio. Euro abgeschlossen. SeniVita profitiert hierbei bereits vom Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I zum 01.01.2015. Das Gesetz führt zu einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Unterstützung der Pflege für die Betroffenen, aber auch zu insgesamt steigenden Erträgen pro Pflegefall für die SeniVita. Aufgrund einmaliger Kosten bei der Umstellung der Pflegeheime auf das Konzept "Altenpflege 5.0" ist die Ergebnisentwicklung belastet. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern verbessert sich daher lediglich von -0,2 Mio. Euro auf 0,1 Mio. Euro. Aufgrund gestiegener Zinsaufwendungen wird im ersten Halbjahr 2015 ein Verlust von 1,9 Mio. Euro ausgewiesen.

Aufgrund zunehmender positiver Effekte aus der Umstellung von Pflegeeinrichtungen auf das Konzept "Altenpflege 5.0" und dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 01.01.2016 ist kurz- bis mittelfristig von deutlich steigenden Erlösen und Ergebnissen auszugehen.

Zum 30.06.2015 weist die SeniVita Sozial gGmbH eine Eigenkapitalquote von 55,1% inklusive Genussschein- und Genussrechtskapital aus. Aufgrund der gewinnabhängigen Verzinsung werden das Genussschein- und das Genussrechtskapital im Eigenkapital bilanziert.

Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH mit unendlicher Laufzeit

Der im Mai 2014 emittierte Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH bietet neben einer gewinnabhängigen Grundverzinsung in Höhe von 7% p.a. eine variable gewinnabhängige Vergütung in Höhe von 1% p.a. des Nennbetrags. Für die Auszahlung beider Vergütungen ist der Jahresüberschuss des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres maßgeblich. Die Grundverzinsung wird gewährt, wenn der entstehende Zinsaufwand nicht zu einem Jahresfehlbetrag führt. Die variable Vergütung wird gewährt, sofern durch den zusätzlichen Zinsaufwand aus der variablen Vergütung weiterhin ein Jahresüberschuss verbleibt.

Die Laufzeit des Genussscheins ist grundsätzlich unbegrenzt. Erstmals kann der Genussschein zum 26. Mai 2019 gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die Genussscheininhaber beträgt 24 Monate, für die Emittentin 48 Monate zum Ablauf des 26. Mai eines jeden Jahres.

Im Rahmen der Genussschein-Emission hat die SeniVita Sozial gGmbH insgesamt 25 Mio. Euro eingeworben. Der Nettoemissionserlös wird für den Ausbau von Pflegeeinrichtungen nach dem neuen Konzept Altenpflege 5.0 verwendet. Am 27. Mai 2015 erfolgte die erstmalige Auszahlung der gewinnabhängigen Grundverzinsung sowie der variablen Vergütung von insgesamt 8%. Aufgrund der Abhängigkeit der Verzinsung von der Gewinnentwicklung ist der Genussschein eigenkapitalähnlich und im Vergleich zu Anleihen mit höheren Risiken verbunden. Das Unternehmen kann die Genussschein-Mittel im Eigenkapital ausweisen und hierdurch die Finanzierungsstruktur optimieren.

Fazit: Durchschnittlich attraktive Bewertung mit positivem Ausblick

Aufgrund der deutlich positiven Erlös- und Ergebniserwartungen und der für eigenkapitalähnliche Kapitalmarktinstrumente durchschnittlichen und gewinnabhängigen Gesamtverzinsung von 8% p.a. bewerten wir den Genussschein der SeniVita Sozial gGmbH als "durchschnittlich attraktiv (positiver Ausblick)" (3,5 von 5 möglichen Sternen).


www.fixed-income.org

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