Der Vorstand der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zeigt an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Das Eigenkapital im Halbjahresabschluss (HGB) der MIFA zum 30. Juni 2014 wird nach derzeitiger Einschätzung negativ sein. Aus diesem Grund wird der Vorstand der MIFA unverzüglich eine Hauptversammlung einberufen und ihr den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen.
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MIFA verliert mehr als die Hälfte des Grundkapitals
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